Der beamtenrechtliche Dienstunfall – nicht durch Zeckenbiss
Ein Polizeibeamter beabsichtigte, einen Zeckenstich, den er sich - seiner Auffassung nach - nur bei einem bestimmten dienstlichen Einsatz hatte zuziehen können, als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Sein Antrag wurde unter dem Aktenzeichen 3 A 2748/15 am 19.07.2017 durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz abgewiesen. 1. Anerkennung des Dienstunfalls – häufige [...]