Was haben Sie eigentlich? – Fragerecht des Dienstherrn und Auskunftspflicht des Beamten im Krankheitsfall
Viele Beamte werden durch ihre Vorgesetzten im Fall der Dienstunfähigkeit nach Details zu ihren Erkrankungen gefragt. Solche Fragen muss der Beamte grundsätzlich nicht beantworten, da