Ihr Notar in Bielefeld

Unsere Notar Kanzlei in Bielefeld steht Ihnen in den verschiedensten notariellen Angelegenheiten zur Seite. Dazu zählen besonders:

Notarielle Vorsorgemaßnahmen

Damit Sie im Notfall nicht unvorbereitet in eine Situation geraten, die Sie und Ihre Angehörigen in ungewollte Schwierigkeiten bringen könnten, ist es ratsam eine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung notariell erstellen zu lassen. Andernfalls sind Ihren Partnern, Eltern, Geschwistern und Kindern oftmals die Hände gebunden, wenn Ihnen etwas passieren sollte und Sie selber nicht mehr in der Lage sind eine Entscheidung zu treffen. So könnten ein plötzlicher Unfall oder eine Krankheit von jetzt auf gleich zur Folge haben, dass Sie auf die Mitwirkung anderer Menschen angewiesen sind. Diese Menschen sollten Ihre Bedürfnisse kennen, es gut mit Ihnen meinen und die Befugnis haben, sich in Ihrem Sinne um alle rechtlichen und persönlichen Dinge zu kümmern. Vorsorgen sollten Sie nicht erst im Alter, gerade die Absicherung einer jungen Familie steht im Vordergrund unserer Beratung. Unsere Notarinnen und Notare stehen Ihnen und allen anderen Beteiligten in diesen notariellen Angelegenheiten im Vorfeld beratend zur Seite, erstellen die entsprechenden Schriftsätze und lassen auf Wunsch Ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister eintragen. So können Sie sicher sein, dass Sie bei wesentlichen Veränderungen in Ihrem Leben von einer Person vertreten werden, die Ihr Vertrauen genießt und nicht von einer fremden Person. Wir garantieren Ihnen von unserer Seite eine neutrale und sichere Abwicklung der notariellen Verträge in unserer Kanzlei.

Notarielle Testamente, Erbverträge und Schenkungen

In den kommenden Jahren stehen immer mehr erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an. Das Gesetz hält hierfür 2 Möglichkeiten bereit, vorhandene Nachlässe zu vererben. Einmal die gesetzliche Erbfolge und dann die weitgehend individuelle Gestaltung der Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag. Es müssen allerdings immer die Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger berücksichtigt werden, auch wenn zu diesen kein Kontakt oder kein gutes Verhältnis bestehen sollte. So ist es ratsam die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments im Sinne des Erblassers vor dessen Ableben zu Papier zu bringen und diese notarielle und erbfolgerelevante Urkunde im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird und Ihre Vermögenswerte in die passenden Hände gelegt werden. Schützen Sie Ihren Nachlass aus einer Immobilie, einem Sparbuch, einem Wertdepot oder einem Unternehmen und lassen Sie uns darüber sprechen, welche Möglichkeiten bestehen, die Erbfolge zu regeln. So können wir die für alle beteiligten Personen in Ihrem Umfeld vorteilhafteste Lösung finden. Nicht zuletzt sind heute Regelungen vor dem Hintergrund der Erbschaftssteuer notwendig. Schon mit nur einer Immobilie kann die gesetzliche Erbfolge oder ein nicht angepasstes sogenanntes Berliner Testament erhebliche ungewünschte steuerliche Wirkungen auslösen. Dazu kommt, dass Pflichtteilsverzichte, Vorabübertragungen und andere vorsorgende Erklärungen stets erst nach genauer Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Hintergründe der Beteiligten erfolgen sollten.
Nach dem Versterben eines Erblassers bedarf es häufig der Beantragung von Erbschein und der notariellen Erbauseinandersetzung. Auch hierfür stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert zur Verfügung.

Notarielle Verträge beim Immobilienkauf

Ein Immobilienkauf (Grundstück oder Wohnung) stellt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eine erhebliche finanzielle Bedeutung im Laufe des Lebens dar. Schon deshalb sollten die Risiken, die ein Immobilienkauf mit sich bringen, für beide Seiten weitestgehend vermieden werden. Als Notarinnen und Notare sorgen wir in Bielefeld für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung eines solchen Immobilienkaufvertrages. Selbstverständlich ist es auch die Aufgabe eines Notares, die erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer zu überwachen. Die zur Finanzierung erforderlichen Grundschulden setzen wir ebenfalls um. So können Sie sicher sein, dass der Käufer die von ihm bezahlte Immobilie erhält und der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis auf seinem Konto hat. Bei der Beurkundung werden wir Ihnen die wesentlichen Regelungen erläutern und Sie in die Lage versetzen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, bei deren Umsetzung wir Sie zuverlässig begleiten.

Notarielle Eheverträge und Partnerverträge

Oftmals wird ein Ehevertrag als unromantisch bezeichnet. Manchmal stellt sich nach Jahren aber heraus, dass ein solcher Vertrag eher sinnvoll ist und für Fairness zwischen den Partnern sorgt. Ein Paar verspricht sich mit einem solchen Dokument, dass es im Falle des Scheitern der Beziehung im Guten auseinandergeht. Wenigstens was die Sachen Finanzen und Co. angeht, entlastet ein solcher Ehevertrag von späteren schwierigen Auseinandersetzungen, die vorher gemeinsam hätten geregelt werden können. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe und sogar dann noch entworfen werden, wenn schon fast feststeht, dass die Ehe geschieden werden soll. Für beide Partner dürften dabei unter anderem folgende Fragen von Interesse sein:

  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Hafte ich für die Schulden des anderen Partners?
  • Soll Vermögen gemeinsam oder alleine erworben werden?
    und viele Fragen mehr…

Pauschale Antworten auf diese und andere Fragen gibt es leider nicht. Individuelle Vereinbarungen lassen sich aber immer treffen. Eheliche, lebenspartnerschaftliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften zählen für die meisten Menschen neben dem Immobilienkauf zu den wichtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Da ist es ratsam von einem unparteiischen Berater einen ausgewogenen und für beide Seiten vernünftigen Vertrag erstellen zu lassen. Schaffen Sie Klarheit und Sicherheit und leben Sie in der Gewissheit, im Falle der Fälle abgesichert zu sein.
Auch bei laufenden Scheidungsverfahren kann es Sinn machen, durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung eine Einigung über wesentliche Vermögensfolgen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu regeln.

Notarielle Unternehmensverträge, Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG, Gründung einer Aktiengesellschaft

Die ersten Fragen stellen sich meistens schon bei der Gründung eines Unternehmens. Was ist zu beachten, welche Unternehmensform ist die passende? Welche Regeln sind durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern zu vereinbaren.
Im Rahmen der Gründung vereinbarte individuelle und an die beteiligten Personen oder Unternehmen angepasste Satzungen und Gesellschaftsverträge vermeiden spätere Schwierigkeiten auf für unvorhergesehene Fälle, etwa eines Ausstiegs oder von Arbeitsunfähigkeit oder Tod von Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

Ab dem 01. August 2022 werden wir auch die sogenannte Onlinegründung in Bielefeld anbieten. Dadurch müssen Sie in bestimmten Fällen der Gründung von UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nicht mehr in unseren Räumen erscheinen, sondern können über ein neu eingeführtes Onlinegründungsverfahren von zuhause aus per Videokonferenz die Gründung umsetzen und weitere Anmeldungen beim Handelsregister vornehmen.
Wechsel von Gesellschaftssitz, Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Prokuristen sind ebenfalls notariell beim Handelsregister anzumeldende Vorgänge, die wir für Sie umsetzen.

Durch Investorenvereinbarungen oder Gesellschaftervereinbarungen kann der Einstieg weiterer Gesellschafter und die Bedingungen von deren Beteiligung vereinbart werden.

Dazu kommt die heute langfristig zu planende Übergabe von Unternehmen an Nachfolger oder die nächste Generation. Vor Ende seines Arbeitslebens sollte der Unternehmer zur Erhaltung des Betriebes die Unternehmensnachfolge sorgfältig planen.

In den vielen Jahren zwischen Gründung und Übergabe an die nächste Generation bedarf es erfahrungsgemäß auch immer wieder einer rechtlichen Beratung oder einer notariellen Beurkundung, um existenzbedrohende Fehler zu vermeiden, oder den Betrieb abzusichern. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit von Anfang an noch vor Gründung beratend zur Seite und begleiten Sie auch nach der Gründung bei allen rechtlichen Fragen.

Die oben genannten Punkte stellen selbstverständlich nur einen Ausschnitt unserer Leistungen dar. Sollten Sie Fragen zu notariellen Dingen haben, scheuen Sie sich nicht uns zu schreiben, oder anzurufen. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und freuen uns, Sie kennen zu lernen.

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