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KERNKOMPETENZ

Miet- und Wohnungs-Eigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist seit jeher ein Schwerpunkt in der anwaltlichen Beratung unserer Kanzlei. Ein Fachanwalt prägt die Spezialisierung in diesem Bereich. Wir vertreten u.a. Mieter und Vermieter, aber auch Verwalter und Makler einer Wohnung, Gewerberäumen und Grundstücken.

Mietrecht

Eine ausgewogene Beratung ist nur möglich, wenn dauerhaft Mieter und Vermieter vertreten werden. So können die Interessen in z.B. folgenden Bereichen sachgerecht bewertet werden:

  • Mietvertrag und Abschluss
  • Wohnung und Gewerbe
  • Pacht, Pachtvertrag
  • Laufzeit, befristeter Mietvertrag
  • Mietanpassung, Mieterhöhung
  • Kündigung und Beendigung Mietvertrag

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist geprägt von der Beteiligung unterschiedlicher Personen. Ob Mieter oder Eigentümer, Verwalter oder Käufer, aber auch Bauträger. Wir beraten hier zu folgenden Themen:

  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Kauf einer Eigentumswohnung, Kaufvertrag
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Eigentümerversammlung, Einladung und Tagesordnung
  • Beschlussfassung, Beschlussanfechtung, Beschlussanfechtungsklage
  • Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
  • Jahresabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Verwalterabrechnung
  • Instandhaltung, Bauliche Veränderung, Modernisierung

Maklerrecht

Der Immobilienmakler wird natürlich von unseren Notaren, z.B. beim Immobilienkauf, unterstützt. Er hat aber auch eigene Interessen. Hier wenden Sie sich wegen folgender Fragen an einen Rechtsanwalt:

  • Maklervertrag und Maklerklausel
  • Provision und Provisionsanspruch
  • Wettbewerbsschutz

IHRE ANSPRECHPARTNER

Rechtsanwalt & Notar

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Anwaltssekretariat: (0521) 966 57-32
E-Mail: kuester@ra-stracke.de

Notarsekretariat: (0521) 966 57-39 / -43
E-Mail: notar@ra-stracke.de

Rechtsanwalt

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Rechtsanwältin

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Telefon (0521) 966 57-0
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PRAXISZEITEN

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8.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-14.00 Uhr
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