KERNKOMPETENZ
Betriebsverfassungsrecht
Seit vielen Jahrzehnten vertreten wir Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Hier geht es vor allem um die Begleitung bei betrieblichen Umstrukturierungen, insbesondere Betriebsänderungen. Ohne anwaltliche Unterstützung kann kein Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans verhandeln. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über große Erfahrungen in solchen Verhandlungen, die immer mit dem Ziel geführt werden, ein optimales Ergebnis in der jeweiligen betrieblichen Situation zu erzielen, insbesondere einen sehr gut dotieren Sozialplan zu erreichen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben dementsprechend große Erfahrungen auch in Einigungsstellenverfahren gesammelt. Dies nicht nur zum Thema Sozialplan, sondern auch zu allen gängigen anderen Mitbestimmungsrechten, insbesondere in Bezug auf:
- Arbeitszeitregelungen
- Regelungen zum Urlaub
- Regelungen zur betrieblichen Ordnung
- Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Regelungen zur IT-Implementierung im Betrieb
- Regelungen zum betrieblichen Datenschutz
- Regelungen zu Vergütungsfragen/Sonderzahlungen/Leistungs- oder Prämienlohn
Zu allen Themen bieten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht auch individuell zugeschnittene Inhouse-Seminare an. Dies gilt auch für Wahlvorstandsschulungen.
Seit dem Jahr 2018 unterstützt uns beratend der frühere Vorsitzende Richter am LAG Hamm Werner Ziemann, der nicht nur über seine jahrzehntelange richterliche Erfahrung verfügt, sondern auch als Dozent (z. B. DAI) seit Jahrzehnten im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung tätig ist. Außerdem ist er Autor diverser arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen.