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Vortrag zum Gewährleistungsrecht bei Kauf und Werkvertrag bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch wird am Mittwoch den 22.02.2017 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr in den Räumen der IHK Ostwestfalen in Bielefeld einen ca. 60-minütigen Vortrag zum Thema „Gewährleistungsrecht im Kauf – und Werkvertragsrecht“ halten. Anschließend findet eine ca. 30 minütige Fragestunde zu dem Thema statt, in der die Teilnehmer Einzelfragen stellen können. Die Teilnahme ist für Mitglieder der IHK Ostwestfalen kostenlos.

Nach dem am 13.02.2017 bei der IHK gehaltenen Vortrag mit über 70 Teilnehmern zum Thema Marke und Markenanmeldung wird es dieses Mal um ein weiteres wichtiges Thema für Gewerbetreibende und Händler gehen.

Immer wieder kommt es auf Seiten von Auftraggebern und Käufern auf der einen und Auftragnehmern und Verkäufern auf der anderen Seite zu Auseinandersetzungen wegen mangelhafter Leistungen. Dabei geht es häufig nicht nur darum, ob eine Leistung überhaupt mangelhaft ist, sondern vielmehr, welche Rechte und Pflichten nun genau daraus resultieren. Insbesondere die immer wieder auftauchenden Fragen zur handelsrechtlichen Rügepflicht, Ein – und Ausbaukosten sowie der Umfang von Nachlieferpflichten und Schadensersatz bei Lieferung von Waren und deren Einbau sind in letzter Zeit durch Urteile des BGH konkretisiert worden und bilden den Schwerpunkt der Veranstaltung.

Dabei gibt es ganz wesentliche Unterschiede zwischen dem Kaufrecht und dem Werkvertragsrecht, was besonders dann relevant wird, wenn in der Lieferkette für den einen Leistenden Kaufrecht, für den anderen dagegen Werkvertragsrecht gilt. Dies führt nach der derzeitigen Rechtslage häufig zu als ungerecht empfundenen und deswegen manches Mal auch überraschenden Risikoverteilungen. Der Gesetzgeber ist derzeit in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung dabei, wesentliche Änderungen einzuarbeiten.
Herr Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch wird bei diesem Vortrag bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sowohl die derzeitigen geltenden Regeln vorstellen, die den Teilnehmern ermöglichen, berechtigte Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen, unberechtigte Ansprüche dagegen auch erfolgreich abzuwehren. Daneben wird es einen Ausblick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen und daraus resultierenden Folgen geben.

Eine Anmeldung zum Vortrag ist noch bis zum 20.02.2017 bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld unter der Telefonnummer 0521/554160 oder der E-Mail: k.seitz@ostwestfalen.ihk.de möglich.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch
Volker Küpperbusch

Herr Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch ist Berater für Unternehmer im Gesellschaftsrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum und Prozessführung. Er vertritt anwaltlich eine Vielzahl von Unternehmen und Gesellschaftern. Als Notar berät er zu Gründung, Beteiligung, Vorsorge und Nachfolge.

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