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E-Scooter im Straßenverkehr

Seit kurzem sind die sog. E-Scooter in aller Munde. In Bielefeld gehören sie seit ca. 4 Wochen zum Straßenbild und immer wieder hört man Schreckensnachrichten über Unfälle oder störend geparkte Roller. Aber auch begeisterte Berichte, insbesondere von Nutzern der Roller sind zu vernehmen.

Die Benutzung der E-Scooter ist seit Juni in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Hier ein Überblick:

Wer darf fahren?

Das Mindestalter für die Benutzung der Tretroller ist 14 Jahre.  Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Auch ordnet der Gesetzgeber keine Helmpflicht an. Für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß gelten die üblichen Strafvorschriften: Für unter 21-jährige und während der Führerscheinprobezeit die Null-Promille-Grenze. Eine Ordnungswidrigkeit liegt ansonsten auch bei Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG vor. Eine Bestrafung nach dem StGB erfolgt bei Benutzung von E-Scootern unter relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit.

Wo darf gefahren werden?

Die Benutzung der Elektrokleinstfahrzeuge ist auf dem Bürgersteig nicht gestattet und kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Erlaubt ist das Befahren von Radwegen oder Radfahrstreifen. Auch sog. gemeinsame Geh- und Radwege sind freigegeben. Wenn solche Flächen fehlen sind Straße oder andere Verkehrsflächen mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zu benutzen.

Weitere Verhaltensregeln!

Eine Mitnahme von Personen oder Gepäck auf dem Trittbrett ist untersagt. Man darf sich auch nicht an andere Fahrzeuge hängen. Wie für alle Verkehrsteilnehmer gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Eine Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen. Das umfasst auch das Parken bzw. Abstellen der Roller. Es können Geldbußen bis 1.000,- € verhängt werden.

Einen Vortrag zum Thema hält Herr Rechtsanwalt Philipp Küster am kommenden Montag, 09. September ab 18:30 im Rahmen des ACE-Clubabends im Kleingärtnerverein Schloßhof e.V. Als Vertrauensanwalt schult er alle Clubmitglieder und Interessierte!

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Philipp Küster
Philipp Küster

Herr Rechtsanwalt und Notar Küster ist Ihr Spezialist im Immobilienrecht. Als Notar ist seine Aufgabe die vorsorgende Vertragsgestaltung z.B. im Familien- und Erbrecht.

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